Aufgaben

Der Landkreistag Brandenburg ist der kommunale Spitzenverband der 14 brandenburgischen Landkreise; er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Gründung erfolgte im Jahre 1990 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Der Landkreistag Brandenburg vertritt als kommunaler Spitzenverband die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.

Der Landkreistag Brandenburg

  1. setzt sich für eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung ein,
  2. nimmt die gemeinsamen Anliegen und Belange der Landkreise wahr,
  3. berät den Landtag, die Landesregierung und andere zuständige Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von kommunalrelevanten Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien,
  4. pflegt den Meinungsaustausch mit und zwischen den Landkreisen und wirkt auf eine einheitliche Stellungnahme hin,
  5. berät und unterstützt die Landkreise in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  6. informiert die Landkreise über aktuelle kommunalrelevante Entwicklungen,
  7. informiert die Öffentlichkeit über die gemeinsamen Positionen der Landkreise.

Der Landkreistag Brandenburg ist ebenso wie die ihn tragenden Mitglieder dem Gemeinwohl verpflichtet; der Landkreistag Brandenburg tritt damit als Sprecher öffentlicher Anliegen auf, nicht privater Son­der­interessen. Dementsprechend verbrieft Artikel 97 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg dem Landkreistag Brandenburg das Recht, zu allen kommunalrelevanten Gesetzgebungsvorhaben angehört zu werden.